Aktuelles
Die "Winterreifen-Verordnung"
Mit der am 4. Dezember 2010 in Kraft getretenen Verordnung wurde die bereits seit 2006 bestehende Rechtslage konkretisiert. Wer mit dem Auto bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn“ unterwegs ist - verbindlich übrigens auch für im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge - für den gilt nun eine ausdrückliche Winterreifenpflicht.
Fazit
Winterreifen werden auch mit dieser neuen Verordnung nicht generell gefordert.
Nur wenn Sie bei "Eis, Schneematsch….." mit Sommerreifen unterwegs sind, riskieren Sie ein Bußgeld - damit ist die bisherige Rechtsunsicherheit aufgehoben. Wer zuverlässig Fahrten bei "Eis,
Schneematsch…" vermeiden kann, kann auch weiterhin im Winter Sommerreifen fahren!
Eine besondere Bedeutung hat dies für traditionell winterarme Regionen, sowie für Besitzer von Zweitwagen oder Oldtimern.
Winter -und Ganzjahresreifen
Wenn ein Reifen eine M+S-Kennung hat, erfüllt er die Anforderungen der Winterreifen-Verordnung. Wir empfehlen, Reifen mit M+S- und Schneeflockensymbol (siehe Logo). Diese Anforderungen
erfüllen auch Ganzjahresreifen mit diesem Symbol !
Wichtiger Hinweis:
Auch wenn die StVO lediglich eine Restprofiltiefe von 1,6 mm vorschreibt, sollten Ihre Winterreifen eine Profiltiefe von 4 mm nicht unterschreiten. Nur so haben die wichtigen Lamellen noch den entscheidenden Grip.
Oliver Seip Reifenhandel - Montagestation
